#3 Medikalisierung von Geschlecht

Trigger Warnung: In diesem Text wird die historische Situation von intersexuellen Menschen beschrieben, wobei gewaltvolle Eingriffe und Sprache in Zitaten Erwähnung finden.

Einführung

Als Kritische Mediziner*innen vertreten wir die Ansicht, dass sowohl das biologische sex als auch das gesellschaftliche gender konstruierte Kategorien sind, die dazu dienen, Menschen in Gruppen einzuteilen, wobei die einen aufgrund dieser Zuteilung benachteiligt und unterdrückt werden. Wir lehnen ebenfalls ein binäres Verständnis von Geschlecht ab, in dem die beiden einzigen Kategorien „männlich“ und „weiblich“ sind, und in dem alles, was nicht eindeutig in eine dieser Kategorien einsortiert werden kann, als krankhaft und behandlungswürdig abgewertet wird.

Die Rolle von Medizinerinnen*

Konkret müssen wir als zukünftige Generation von Ärzten und Ärztinnen uns mit der Geschichte der Medizin und der Rolle, die unsere Vorgänger*innen gespielt haben, auseinandersetzen. Insbesondere seit dem 19. Jahrhundert macht sich die Medizin zum Handlanger einer Gesellschaft, die Körper reguliert und normiert, indem Ärzte und Ärztinnen Körper und Geschlechtsorgane chirurgisch und medikamentös an eine soziale Norm angleichen, statt ihr Wissen über Diversität und komplexe Wechselwirkungen zwischen Genetik, Umwelteinflüssen und weiteren, teils unbekannten Faktoren, für die gesamte Gesellschaft zugänglich zu machen. Angleichungseingriffe sind dabei keinesfalls eine vergangene Praxis, sondern sie werden teils noch heute durchgeführt. Demnach darf unsere Auseinandersetzung mit dem Thema nicht bei einer historischen Betrachtung und Selbstkritik enden, sondern wir müssen uns aktiv dafür einsetzen, dass die Rechte intersexueller Menschen heute geschützt werden, dass eine wissenschaftliche Forschung auf Augenhöhe mit und im Dienste der Betroffenen stattfindet, und dass die Lehre der Entstehung von Geschlecht in der Schule und im (Medizin)Studium radikal verändert wird, um neueste Erkenntnisse einzubeziehen statt die Verfestigung von veralteten und als wissenschaftlich falsch erwiesen Theorien zu fördern.

Konstruktion von sex und gender

1951 schrieb Simone de Beauvoir in “Das andere Geschlecht”: „Man wird nicht als Frau geboren, man wird es“, wobei sie damit auf die gesellschaftliche, diskursive Konstruktion des „sozialen Geschlechts“ bzw. des gender hinweist. Dies mag einigen von uns heutzutage als banale Aussage erscheinen. Womit viele sich jedoch nach wie vor viele schwer tun, ist der Gedanke, dass das „biologische Geschlecht“ – sex – ebenfalls eine soziale Konstruktion ist, wie es Judith Butler in ihrem 1990 erschienen Werk „Das Unbehagen der Geschlechter“ ausführt.
Warum halten viele an dem Gedanken fest, dass es ein „wahres“, „eigentliches“ Geschlecht geben muss, und dass die Disziplin, die uns diese Antwort liefern kann, nur die Biologie bzw. die Medizin sein muss?

Historische Entwicklung in Deutschland

Ulrike Klöppel liefert uns einen Beitrag aus historischer Perspektive, der der Frage nachgeht, weshalb die vermeintliche medizinische Expertise mehr Gewicht hat als die Kritik von Intersex-Organisationen und wie die Medizin diese autoritative Rolle erlangte.
Obwohl Ärzte seit dem 16. Jahrhundert von Hermaphroditismus sprechen und für sich beanspruchen, aufgrund ihrer anatomischen Kenntnisse die alleinigen Sachverständigen in Fragen des uneindeutigen Geschlechts zu sein, haben diese Behauptungen bis ins 19. Jahrhundert wenig praktische Konsequenzen laut Klöppel. Die Rechtstexte der Preußischen Staaten von 1794 erlaubten beispielsweise ein Geschlechterwahlrecht für erwachsene Hermaphroditen ohne vorherige Beurteilung durch Sachverständige – wobei von dieser Wahl nachträglich unter Drohung der Strafe für Meineid nicht mehr abzuweichen war.

Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 verschlechterte sich die Rechtslage für Hermaphroditen, da Geburtenregister eingeführt wurden, auf denen das Geschlecht des Neugeborenen anzugeben war. Gleichzeitig verfiel das Geschlechterwahlrecht mit der juristischen Begründung, dass dies unnötig geworden sei, da es nach medizinischem Wissenstand als erwiesen galt, dass es weder geschlechtslose noch mehrgeschlechtliche Menschen gibt, sondern dass „jeder sog. Zwitter entweder ein geschlechtlich missgebildeter Mann oder ein geschlechtlich missgebildetes Weib ist“ (Zit. nach: Benno Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, Aalen 1979, S. 370).
Diese Behauptung entsprach allerdings keinesfalls der zeitgenössischen medizinischen Diskussion. Wissenschaftler und Mediziner, darunter auch Rudolf Virchow, gingen davon aus, dass es ein Kontinuum der Geschlechter gäbe, und dementsprechend auch „echte“ Hermaphroditen, die unmöglich einem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen waren. Sie forderten den Gesetzgeber dazu auf, diese Tatsachen in den Geburtenregistern darzustellen, z.B. indem das Geschlechtswahlrecht wieder eingeführt werde, und empfahlen, dass jegliche praktische Maßnahmen vom Empfinden der Betroffenen abhängig gemacht werden.
Diese Forderungen setzten sich allerdings nicht durch, und so wurde vonseiten des Gesetzgebers eine eindeutige Zuweisung gefordert, wobei es der Medizin überlassen wurde, Beurteilungskriterien festzulegen.

Ab den 1950er Jahren schien die Einführung von chromosomalen Testverfahren als ein objektives Beurteilungskriterium vielversprechend, es zeigte sich allerdings rasch, dass auch hier vielfältige Zusammensetzungen existieren und nicht immer eindeutigen Aussagen getroffen werden können bezüglich eines biologischen Geschlechts. Bei mangelnden objektiven Beurteilungskriterien vertraten die meisten deutschen Mediziner weiterhin die Empfehlung, Eingriffe am „subjektiven“ Geschlechtsempfinden zu orientieren und diese, selbst auf Wunsch der Eltern, nicht im Kindesalter durchzuführen.

In den USA allerdings herrschte eine andere Vorgehensweise vor: Genitaloperationen an intersexuellen (Klein)Kindern wurden systematisch durchgeführt, wobei sich die Geschlechtszuweisung primär nach dem Erscheinungsbild der äußeren Genitalien und den technischen Möglichkeiten der plastischen Chirurgie richtete. Eine Untersuchung der im Babyalter operierten und als eindeutig männlich oder weiblich erzogenen Intersexuellen ergab, dass diese sich mit ihrer Geschlechterrolle identifizierten, selbst bei fehlender biologischer Übereinstimmung. Daraus leitete die Forschungsgruppe ab, dass die Geschlechterrolle sich aus externer Zuweisung, Erziehung und dem äußerlichen Körperbild ergebe, wobei eine Einflussnahme nur in den ersten beiden Lebensjahren möglich sei, da sich die Geschlechterrolle danach irreversibel verfestigte.
Diese Forschungsergebnisse legitimierten die planmäßige Steuerung und das Behandlungsvorgehen bei intersexuellen Kindern, sodass diese Verfahren Ende der 1960er Jahre auch in Deutschland übernommen wurden.

Klöppel zieht folgendes Fazit: „Die Genitaloperationen fungierten dabei als Blackbox: Es wurde schlicht unterstellt, dass sie effektive und nebenwirkungsfreie Behandlungstechniken seien; Narben, Verwachsungen, Sensibilitätsverlust, Schmerzen oder Traumata waren kaum Thema in medizinischen Publikationen. Erst die massiven Proteste von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen, die in den 1990er Jahren einsetzten, haben eine gewisse Sensibilisierung der Medizin für die Probleme von Genitaloperationen im Kindesalter bewirkt. Dennoch ist ein Ende dieser Praxis noch nicht in Sicht.“ (Vgl. Ulrike Klöppel, Geschlechtergrenzen geöffnet? in: Gen-ethischer Informationsdienst, 211 (2012), S. 35-37.)

Im Verlauf des 20. Jahrhunderts bildete sich das Konzept der Geschlechtsidentität heraus, die zwar als Konstruktion anerkannt wird, bei der jedoch eine eindeutige und stabile affektive Bindung an einen männlichen oder weiblichen Geschlechtsstatus als Grundbedingung psychischer Gesundheit und sozialer Integration vorausgesetzt wird.
Von diesem Konzept ausgehend legitimiert sich für viele Ärzte und Ärztinnen heutzutage nach wie vor die Bewertung von Intersexualität als pathologischen, psychosozialen Notfall, der durch planmäßige Steuerung mittels Genitaloperationen und Hormonbehandlung vermieden bzw. gelindert werden kann. Dabei stellen sich viele Ärzte und Ärztinnen taub gegenüber den Forderungen der Betroffenen Personen nach körperlicher Integrität und dem Recht auf Selbstbestimmung. 
Deshalb müssen wir als Medizinerinnen die Definitionsmacht über Geschlechtszuteilung an die Betroffenen abgeben und uns dafür einsetzen, eine Gesellschaft zu erschaffen, in denen intersexuelle Menschen sowohl vor ungewollten medizinischen Angleichungsmaßnahmen geschützt sind als auch vor Anfeindungen und psychosozialer Ausgrenzung in der Gesellschaft.

Weiterführende Literatur:

• www.bpb.de/apuz/135440/medikalisierung-…
• Dokufilm “Die Katze wäre eher ein Vogel” (Melanie Jilg, 2007)
• www.youtube.com/watch?v=7Fbc376gcVs
• GID-Broschüre Genethisches Netzwerk „SeXY Gene“ 2009
• BMFSFJ – Geschlechtliche Vielfalt. Begleitforschung zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Trans- und Intersexualität. 2015.

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